DRGSystemDeutschland

X19.9!Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heiße Substanzen

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Morbi-RSA’25
Andere Verletzungen und Verletzungsfolgen mittlerer Schwere — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Verbrennung oder Verbrühung durch heiße: Dämpfe

Verbrennung oder Verbrühung durch heiße: Flüssigkeiten

Verbrennung oder Verbrühung durch heiße: Gase

Verbrennung oder Verbrühung durch heiße: Gegenstände

Verbrennung oder Verbrühung durch heiße: Nahrungsmittel

Verbrennung oder Verbrühung durch heiße: sonstige Materialien

Exklusive:

Exposition gegenüber: Feuer und Flammen X59.9

Exposition gegenüber: übermäßige natürliche Hitze X59.9

Gegenstände, die üblicherweise nicht heiß sind, z.B. ein Gegenstand, der durch einen Hausbrand erhitzt wurde X59.9

Änderungen

2010Bestand
Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heiße Substanzen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte