DRGSystemDeutschland

U81.1-!Pseudomonas und Acinetobacter mit Multiresistenz 2MRGN NeoPäd

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA’25
Multiresistente Keime — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
≤14
Altersbeschränkung: bis 14 Jahre (Muss-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wertet der Grouper den Kode als Fehler.
Definition:

Die Schlüsselnummern U81.1-! sind nur bei Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzugeben.

Subkodes2

U81.10!Pseudomonas aeruginosa mit Multiresistenz 2MRGN NeoPäd≤14Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
U81.11!Acinetobacter-baumannii-Gruppe mit Multiresistenz 2MRGN NeoPäd≤14Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode

Änderungen1

2017Neu
Pseudomonas und Acinetobacter mit Multiresistenz 2MRGN NeoPäd
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte