U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

COVID-19-Impfung (prophylaktisch)

Kodierhinweis:

Benutze diese Schlüsselnummer, um bei einer Person anzugeben, dass sie das Gesundheitswesen zum Zweck der COVID-19-Impfung in Anspruch nimmt.

Benutze diese Schlüsselnummer im Geltungsbereich der §§ 17b KHG und 17d KHG bei einer Person zusätzlich zu anderen Schlüsselnummern. Für den Fall, dass im vorgenannten Geltungsbereich die COVID-19-Impfung selbst Anlass der Inanspruchnahme ist, benutze primär die Schlüsselnummer Z25.8 und zusätzlich die Schlüsselnummer U11.9.

Alphabetisches Verzeichnis5

Notwendigkeit der Immunisierung gegen COVID-19
Primärschlüssel
Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19
Primärschlüssel
Notwendigkeit einer COVID-19-Immunisierung
Primärschlüssel
Notwendigkeit einer COVID-19-Impfung
Primärschlüssel
Prophylaktische COVID-19-Impfung
Primärschlüssel

Änderungen1

2022Neu
Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte