T95.8 Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

ICD-10-GM 2023Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSASonstige Verletzungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T26-T29, T35.0-T35.1 und T35.6 klassifizierbar ist

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T95.-

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Folgen einer Erfrierung des Auges
Primärschlüssel
Folgen einer Erfrierung multipler Körperregionen
Primärschlüssel
Folgen einer Verätzung des Auges
Primärschlüssel
Folgen einer Verätzung multipler Körperregionen
Primärschlüssel
Folgen einer Verbrennung des Auges
Primärschlüssel
Folgen einer Verbrennung multipler Körperregionen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2023 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte