T87.- Komplikationen, die für Replantation und Amputation bezeichnend sind

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes7

T87.0 Komplikationen durch replantierte (Teile der) obere(n) Extremität⚖ 2
T87.1 Komplikationen durch replantierte (Teile der) untere(n) Extremität⚖ 2
T87.2 Komplikationen durch sonstigen replantierten Körperteil⚖ 2
T87.3 Neurom des Amputationsstumpfes⚖ 2
T87.4 Infektion des Amputationsstumpfes⚖ 3
T87.5 Nekrose des Amputationsstumpfes⚖ 2
T87.6 Sonstige und nicht näher bezeichnete Komplikationen am Amputationsstumpf⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Komplikationen, die für Replantation und Amputation bezeichnend sind

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte