T86.50 Durchblutungsstörung eines Hauttransplantates

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAKomplikation und Zustand nach Haut-, Hornhaut-, Knochen- und sonstiger Gewebe- und Organtransplantation — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs4

gilt über T86.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über T86.-

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

gilt über T86.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

gilt über T86.-FoKA: Konsens

Eine junge Patientin kommt wegen einseitiger, kolikartiger Flankenschmerzen zur stationären Aufnahme. Bei der Patientin war vor einigen Jahren eine Nierentransplantation durchgeführt worden. Ursächlich für die Beschwerden ist ein Ureterstein mit Harnstauung.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Durchblutungsstörung eines Hauttransplantates
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Durchblutungsstörung eines Hauttransplantates

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte