T86.0- Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen und Graft-versus-host-Krankheit

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Kodierhinweis:

Benutze zusätzliche Schlüsselnummern bei den Subkategorien T86.01 und T86.02, um jede einzelne Organbeteiligung bei Graft-versus-host-Krankheit zu verschlüsseln. Die Einteilung der Stadien und Grade der akuten Graft-versus-host-Krankheit erfolgt nach Meeting Report der Consensus Conference on Acute GVHD Grading (1994), Houston (USA) (Meeting Report, Consensus Conference on Acute GVHD Grading, Przepiorka D, Weisdorf D, Martin P, Klingemann HG, Beatty P, Hows J, Thomas ED, abgedruckt in: Bone Marrow Transplant. 1995 Jun;15(6):825-8).

Regeln außerhalb des Katalogs4

gilt über T86.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über T86.-

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

gilt über T86.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

gilt über T86.-FoKA: Konsens

Eine junge Patientin kommt wegen einseitiger, kolikartiger Flankenschmerzen zur stationären Aufnahme. Bei der Patientin war vor einigen Jahren eine Nierentransplantation durchgeführt worden. Ursächlich für die Beschwerden ist ein Ureterstein mit Harnstauung.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

T86.00 Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen⚖ 4
T86.01 Akute Graft-versus-host-Krankheit, Grad I und II⚖ 4
T86.02 Akute Graft-versus-host-Krankheit, Grad III und IV⚖ 4
T86.03 Chronische Graft-versus-host-Krankheit, begrenzte FormWird T86.052016⚖ 4
T86.04 Chronische Graft-versus-host-Krankheit, ausgeprägte FormWird T86.06, T86.072016⚖ 4
T86.09 Graft-versus-host-Krankheit, nicht näher bezeichnet⚖ 4

Änderungen

2010Bestand
Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen und Graft-versus-Host-Krankheit

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte