T84.9 Nicht näher bezeichnete Komplikation durch orthopädische Endoprothese, Implantat oder Transplantat

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über T84.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über T84.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis10

Komplikation durch orthopädische Endoprothese
Primärschlüssel
Beschwerden bei TEP [Totalendoprothese]
Primärschlüssel
Komplikation durch innere Gelenkprothese
Primärschlüssel
Komplikation durch inneres orthopädisches Fixationsgerät
Primärschlüssel
Komplikation durch Knochentransplantat
Primärschlüssel
Komplikation durch Knochenstimulator
Primärschlüssel
Komplikation durch Gelenktransplantat
Primärschlüssel
Komplikation durch Gelenkimplantat
Primärschlüssel
Komplikation durch Gelenkprothese
Primärschlüssel
Komplikation durch Muskelstimulator
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichnete Komplikation durch orthopädische Endoprothese, Implantat oder Transplantat

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte