T76 Nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Hinweis:

Diese Kategorie ist bei der Mortalitätsverschlüsselung zu benutzen, um nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen zu kennzeichnen, bei denen die äußere Ursache nicht angegeben ist bzw. keine Rückschlüsse auf die Art der Verletzung zulässt.

Inklusive:

Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Absichtliche Selbstbeschädigung (Selbsttötung) nicht näher bezeichneter Art und Weise

Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Tätlicher Angriff nicht näher bezeichneter Art und Weise

Exklusive:

Schäden durch: Sonstige äußere Ursachen T75.-

Schäden durch: Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert T78.-

Schäden durch: Vergiftung o.n.A. T65.9

Schäden durch: Verletzung o.n.A. T14.9

Alphabetisches Verzeichnis5

Schaden durch absichtliche Selbstbeschädigung
Primärschlüssel
Schaden durch absichtliche Selbsttötung
Primärschlüssel
Schaden durch äußere Ursache
Primärschlüssel
Schaden durch tätlichen Angriff
Primärschlüssel
Wirkung einer äußeren Ursache a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen1

2019Neu
Nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte