Diese Kategorie ist bei der Mortalitätsverschlüsselung zu benutzen, um nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen zu kennzeichnen, bei denen die äußere Ursache nicht angegeben ist bzw. keine Rückschlüsse auf die Art der Verletzung zulässt.
Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Absichtliche Selbstbeschädigung (Selbsttötung) nicht näher bezeichneter Art und Weise
Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Tätlicher Angriff nicht näher bezeichneter Art und Weise
Schäden durch: Sonstige äußere Ursachen T75.-
Schäden durch: Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert T78.-
Schäden durch: Vergiftung o.n.A. T65.9
Schäden durch: Verletzung o.n.A. T14.9
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte