T74.- Missbrauch von Personen

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Kodierhinweis:

Kodiere zunächst die akute Verletzung, falls möglich.

Regeln außerhalb des Katalogs1

In Fällen von Missbrauch/Misshandlung ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

T74.0 Vernachlässigen oder ImstichlassenMorbi-RSA⚖ 1
T74.1 Körperlicher MissbrauchMorbi-RSA⚖ 1
T74.2 Sexueller MissbrauchMorbi-RSA⚖ 1
T74.3 Psychischer MissbrauchMorbi-RSA⚖ 1
T74.8 Sonstige Formen des Missbrauchs von PersonenMorbi-RSA⚖ 1
T74.9 nicht näher bezeichnetMorbi-RSA⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Missbrauch von Personen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte