T65.0 Toxische Wirkung: Zyanide

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAVergiftungen durch andere oder n.n.bez. nicht medizinisch verwendete Substanzen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Orpha: 1Unter dieser Schlüsselnummer führt die amtliche Datei Alpha-ID-SE eine Seltene Erkrankung mit eigener Orpha-Kennnummer. Liegt eine davon vor, ist die Kennnummer seit dem 1.4.2023 im Krankenhaus zusätzlich zu dieser Schlüsselnummer zu übermitteln. Sie stehen unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Blausäure T57.3

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T65.-

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Toxische Wirkung von Zyaniden
Primärschlüssel
Vergiftungen durch Nitrile
Primärschlüssel
Zyanid-Vergiftung
466670Primärschlüssel

Seltene Erkrankungen (Orpha)1

466670
Zyanid-VergiftungBlausäurevergiftung

Änderungen

2010Bestand
Toxische Wirkung: Zyanide

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte