T59.9 Toxische Wirkung: Gase, Dämpfe oder Rauch, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T59.-

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis13

Gasvergiftung a.n.k.
Primärschlüssel
Gasintoxikation
Primärschlüssel
Rauchvergiftung
Primärschlüssel
Rauchintoxikation
Primärschlüssel
Asphyxie durch Gas a.n.k.
Primärschlüssel
Asphyxie durch Dampf
Primärschlüssel
Asphyxie durch Rauch
Primärschlüssel
Erstickung durch Gas a.n.k.
Primärschlüssel
Inhalation von Gas a.n.k.
Primärschlüssel
Inhalation von Rauch a.n.k.
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Dampf
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Gas
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Rauch
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Toxische Wirkung: Gase, Dämpfe oder Rauch, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte