T52.0 Toxische Wirkung: Erdölprodukte

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Benzin

Kerosin [Paraffinöl]

Paraffin

Petroläther

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T52.-

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Toxische Wirkung von Erdölprodukten
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Petroläther
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Benzin
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Paraffin
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Paraffinöl
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Kerosin
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Toxische Wirkung: Erdölprodukte

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte