T51.0 Toxische Wirkung: Äthanol

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Äthylalkohol

Exklusive:

Akuter Alkoholrausch oder Alkoholnachwirkungen, "Kater" F10.0

Pathologischer Rausch F10.0

Trunkenheit F10.0

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über T51.-

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

SEG-4KDE 14: Alkoholrausch01.01.2026

Abgrenzung bei der Kodierung als Hauptdiagnose für stationäre Behandlung: F10.0 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation [akuter Rausch] gegen T51.0 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen, Toxische Wirkung von Alkohol, Äthanol

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis4

Toxische Wirkung von Äthanol
Primärschlüssel
Toxische Wirkung von Äthylalkohol
Primärschlüssel
Äthanolintoxikation
Primärschlüssel
Äthanolvergiftung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Toxische Wirkung: Äthanol

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte