T46.- Vergiftung durch primär auf das Herz-Kreislaufsystem wirkende Mittel

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Metaraminol T44.4

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

T46.0 Vergiftung: Herzglykoside und Arzneimittel mit ähnlicher Wirkung⚖ 1
T46.1 Vergiftung: Kalziumantagonisten⚖ 1
T46.2 Vergiftung: Sonstige Antiarrhythmika, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
T46.3 Vergiftung: Koronardilatatoren, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
T46.4 Vergiftung: Angiotensin-Konversionsenzym-Hemmer [ACE-Hemmer]⚖ 1
T46.5 Vergiftung: Sonstige Antihypertensiva, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
T46.6 Vergiftung: Antihyperlipidämika und Arzneimittel gegen Arteriosklerose⚖ 1
T46.7 Vergiftung: Periphere Vasodilatatoren⚖ 1
T46.8 Vergiftung: Antivarikosa, einschließlich Verödungsmitteln⚖ 1
T46.9 Vergiftung: Sonstige und nicht näher bezeichnete, primär auf das Herz-Kreislaufsystem wirkende Mittel⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Vergiftung durch primär auf das Herz-Kreislaufsystem wirkende Mittel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte