T45.- Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

T45.0 Vergiftung: Antiallergika und Antiemetika⚖ 1
T45.1 Vergiftung: Antineoplastika und Immunsuppressiva⚖ 1
T45.2 Vergiftung: Vitamine, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
T45.3 Vergiftung: Enzyme, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
T45.4 Vergiftung: Eisen und dessen Verbindungen⚖ 1
T45.5 Vergiftung: Antikoagulanzien⚖ 1
T45.6 Vergiftung: Fibrinolytika und Fibrinolyse-Hemmer⚖ 1
T45.7 Vergiftung: Antikoagulanzien-Antagonisten, Vitamin K und sonstige Koagulanzien⚖ 1
T45.8 Vergiftung: Sonstige primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
T45.9 Vergiftung: Primär systemisch und auf das Blut wirkendes Mittel, nicht näher bezeichnet⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte