T42.- Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und Antiparkinsonmittel

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Intoxikation im Sinne von Rausch F10-F19

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes9

T42.0 Vergiftung: Hydantoin-Derivate⚖ 1
T42.1 Vergiftung: Iminostilbene⚖ 1
T42.2 Vergiftung: Succinimide und Oxazolidine⚖ 1
T42.3 Vergiftung: Barbiturate⚖ 1
T42.4 Vergiftung: Benzodiazepine⚖ 1
T42.5 Vergiftung: Gemischte Antiepileptika, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
T42.6 Vergiftung: Sonstige Antiepileptika, Sedativa und Hypnotika⚖ 1
T42.7 Vergiftung: Antiepileptika, Sedativa und Hypnotika, nicht näher bezeichnet⚖ 1
T42.8 Vergiftung: Antiparkinsonmittel und andere zentral wirkende Muskelrelaxanzien⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und Antiparkinsonmittel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte