T36.- Vergiftung durch systemisch wirkende Antibiotika

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Antibiotika: antineoplastisch T45.1

Antibiotika: bei lokaler Anwendung, anderenorts nicht klassifiziert T49.0

Antibiotika: bei topischer Anwendung: Auge T49.5

Antibiotika: bei topischer Anwendung: Ohr, Nase und Rachen T49.6

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

T36.0 Vergiftung: Penicilline⚖ 1
T36.1 Vergiftung: Cephalosporine und andere Beta-Laktam-Antibiotika⚖ 1
T36.2 Vergiftung: Chloramphenicol-Gruppe⚖ 1
T36.3 Vergiftung: Makrolide⚖ 1
T36.4 Vergiftung: Tetrazykline⚖ 1
T36.5 Vergiftung: Aminoglykoside⚖ 1
T36.6 Vergiftung: Rifamycine⚖ 1
T36.7 Vergiftung: Antimykotika bei systemischer Anwendung⚖ 1
T36.8 Vergiftung: Sonstige systemisch wirkende Antibiotika⚖ 1
T36.9 Vergiftung: Systemisch wirkendes Antibiotikum, nicht näher bezeichnet⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Vergiftung durch systemisch wirkende Antibiotika

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte