T34.- Erfrierung mit Gewebsnekrose

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Erfrierung mit Gewebsnekrose mit Beteiligung mehrerer Körperregionen T35.1

Subkodes10

T34.0 des KopfesMorbi-RSA
T34.1 des HalsesMorbi-RSA
T34.2 des ThoraxMorbi-RSA
T34.3 der Bauchdecke, der Lumbosakralgegend und des BeckensMorbi-RSA
T34.4 des ArmesMorbi-RSA
T34.5 des Handgelenkes und der HandMorbi-RSA
T34.6 der Hüfte und des OberschenkelsMorbi-RSA
T34.7 des Knies und des UnterschenkelsMorbi-RSA
T34.8 der Knöchelregion und des FußesMorbi-RSA
T34.9 an sonstigen und nicht näher bezeichneten LokalisationenMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Erfrierung mit Gewebsnekrose

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte