T34.- Erfrierung mit Gewebsnekrose

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Erfrierung mit Gewebsnekrose mit Beteiligung mehrerer Körperregionen T35.1

Subkodes10

T34.0 des Kopfes
T34.1 des Halses
T34.2 des Thorax
T34.3 der Bauchdecke, der Lumbosakralgegend und des Beckens
T34.4 des Armes
T34.5 des Handgelenkes und der Hand
T34.6 der Hüfte und des Oberschenkels
T34.7 des Knies und des Unterschenkels
T34.8 der Knöchelregion und des Fußes
T34.9 an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

Änderungen

2010Bestand
Erfrierung mit Gewebsnekrose

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte