T34.9 Erfrierung mit Gewebsnekrose an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAErfrierungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Erfrierung mit Gewebsnekrose: Bein o.n.A.

Erfrierung mit Gewebsnekrose: Rumpf o.n.A.

Erfrierung mit Gewebsnekrose: o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis5

Beinerfrierung mit Gewebsnekrose
Primärschlüssel
Erfrierung mit Gewebsnekrose
Primärschlüssel
Erfrierungsgangrän
Primärschlüssel
Frostgangrän
Primärschlüssel
Rumpferfrierung mit Gewebsnekrose
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Erfrierung mit Gewebsnekrose an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte