T33.- Oberflächliche Erfrierung

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Erfrierung mit Nekrosen der Oberhaut

Exklusive:

Oberflächliche Erfrierung mit Beteiligung mehrerer Körperregionen T35.0

Subkodes10

T33.0 des Kopfes
T33.1 des Halses
T33.2 des Thorax
T33.3 der Bauchdecke, der Lumbosakralgegend und des Beckens
T33.4 des Armes
T33.5 des Handgelenkes und der Hand
T33.6 der Hüfte und des Oberschenkels
T33.7 des Knies und des Unterschenkels
T33.8 der Knöchelregion und des Fußes
T33.9 an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

Änderungen

2010Bestand
Oberflächliche Erfrierung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte