T32.7-! Verätzungen von 70-79 % der Körperoberfläche

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
AusrufezeichenkodeAusrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über T32.-!

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

gilt über T32.-!

Reihenfolge der Kodes

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

T32.70! Weniger als 10 % oder nicht näher bezeichneter Anteil von Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2
T32.71! 10-19 % Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2
T32.72! 20-29 % Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2
T32.73! 30-39 % Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2
T32.74! 40-49 % Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2
T32.75! 50-59 % Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2
T32.76! 60-69 % Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2
T32.77! 70-79 % Verätzungen 3. GradesAusrufezeichenkode⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Verätzungen von 70-79 % der Körperoberfläche

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte