T29-T32 Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer und nicht näher bezeichneter Körperregionen

ICD-10-GM 2023Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über T29.-

Reihenfolge der Kodes

gilt über T29.-FoKA: Konsens

Verätzung durch Lauge im Bereich Mund, Rachen, Ösophagus, Magenkorpus. Kann zusätzlich zu den einzelnen Kodes aus T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe noch ein Kode aus T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen kodiert werden? Bei den Inklusiva zu T29.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen⚖ 2
T30.- Verbrennung oder Verätzung, Körperregion nicht näher bezeichnet
T31.-! Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche⚖ 2
T32.-! Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche⚖ 2

Diagnosehäufigkeit

207 Fälle · 59 % Männer · Gipfel 1 bis unter 5 Jahre · 22 % Pädiatrie’23

Zusammengezählt über alle Kodes unter T29-T32.

Rang 220 von 228 auf derselben Katalogebene · 0,001 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 25 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr15967,2 %4,8
1 bis unter 5 Jahre44281621 %3,5
5 bis unter 10 Jahre13856,3 %1,5
10 bis unter 15 Jahre10734,8 %2,7
15 bis unter 18 Jahre7433,4 %10,7
18 bis unter 20 Jahre1010,48 %2,0
20 bis unter 25 Jahre13766,3 %4,1
25 bis unter 30 Jahre9544,3 %3,8
30 bis unter 35 Jahre10824,8 %4,6
35 bis unter 40 Jahre9544,3 %3,1
40 bis unter 45 Jahre9544,3 %4,3
45 bis unter 50 Jahre5502,4 %7,8
50 bis unter 55 Jahre8533,9 %4,1
55 bis unter 60 Jahre15967,2 %8,9
60 bis unter 65 Jahre9544,3 %5,9
65 bis unter 70 Jahre4131,9 %6,5
70 bis unter 75 Jahre9544,3 %7,7
75 bis unter 80 Jahre5322,4 %6,2
80 bis unter 85 Jahre7253,4 %6,1
85 bis unter 90 Jahre4131,9 %6,5
90 bis unter 95 Jahre1010,48 %4,0
ab 95 Jahren000––

Behandelnde Fachabteilung

207 Fälle

Keine Abteilung überwiegt — die größte, Pädiatrie, hat 22 %

  • Pädiatrie22 %46
  • Chirurgie15 %31
  • Kinderchirurgie15 %31
  • Plastische Chirurgie13 %27
  • Unfallchirurgie11 %23
  • Übrige 10 Abteilungen24 %49
▸ Übrige einzeln
  • Dermatologie5,3 %11
  • Innere Medizin5,3 %11
  • Sonstige Fachabteilung4,8 %10
  • Orthopädie2,4 %5
  • Intensivmedizin1,9 %4
  • Gastroenterologie0,97 %2
  • Geriatrie0,97 %2
  • Kardiologie0,97 %2
  • Augenheilkunde0,48 %1
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde0,48 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Zusammengezählt über alle Dreisteller unter T29-T32.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer und nicht näher bezeichneter Körperregionen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2023 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte