T29-T32 Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer und nicht näher bezeichneter Körperregionen

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über T29.-

Reihenfolge der Kodes

gilt über T29.-FoKA: Konsens

Verätzung durch Lauge im Bereich Mund, Rachen, Ösophagus, Magenkorpus. Kann zusätzlich zu den einzelnen Kodes aus T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe noch ein Kode aus T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen kodiert werden? Bei den Inklusiva zu T29.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen⚖ 2
T30.- Verbrennung oder Verätzung, Körperregion nicht näher bezeichnet
T31.-! Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche⚖ 2
T32.-! Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer und nicht näher bezeichneter Körperregionen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte