T29.20 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen des Grades 2a angegeben sind

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Verbrennungen nicht näher bezeichneten 2. Grades mehrerer Körperregionen

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über T29.-

Reihenfolge der Kodes

gilt über T29.-FoKA: Konsens

Verätzung durch Lauge im Bereich Mund, Rachen, Ösophagus, Magenkorpus. Kann zusätzlich zu den einzelnen Kodes aus T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe noch ein Kode aus T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen kodiert werden? Bei den Inklusiva zu T29.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Ganzkörperverbrennung 2. Grades
Primärschlüssel
Verbrennung multipler Körperregionen 2. Grades
Primärschlüssel
Verbrennung multipler Körperregionen Grad 2a
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen des Grades 2a angegeben sind

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte