T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Verätzung durch Lauge im Bereich Mund, Rachen, Ösophagus, Magenkorpus. Kann zusätzlich zu den einzelnen Kodes aus T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe noch ein Kode aus T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen kodiert werden? Bei den Inklusiva zu T29.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

T28.0 Verbrennung des Mundes und des RachensMorbi-RSA⚖ 1
T28.1 Verbrennung des ÖsophagusMorbi-RSA⚖ 1
T28.2 Verbrennung sonstiger Teile des VerdauungstraktesMorbi-RSA⚖ 1
T28.3 Verbrennung innerer Organe des UrogenitaltraktesMorbi-RSA⚖ 1
T28.4 Verbrennung sonstiger und nicht näher bezeichneter innerer OrganeMorbi-RSA⚖ 1
T28.5 Verätzung des Mundes und des RachensMorbi-RSA⚖ 1
T28.6 Verätzung des ÖsophagusMorbi-RSA⚖ 1
T28.7 Verätzung sonstiger Teile des VerdauungstraktesMorbi-RSA⚖ 1
T28.8 Verätzung innerer Organe des UrogenitaltraktesMorbi-RSA⚖ 1
T28.9 Verätzung sonstiger und nicht näher bezeichneter innerer OrganeMorbi-RSA⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte