T23.4 Verätzung nicht näher bezeichneten Grades des Handgelenkes und der Hand

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis9

Daumennagelverätzung
Primärschlüssel
Daumenverätzung
Primärschlüssel
Fingernagelverätzung
Primärschlüssel
Fingerverätzung
Primärschlüssel
Handverätzung
Primärschlüssel
Subunguale Verätzung der Finger
Primärschlüssel
Verätzung der Handfläche
Primärschlüssel
Verätzung der Phalangen der Hand
Primärschlüssel
Verätzung von Hand und Handgelenk
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verätzung nicht näher bezeichneten Grades des Handgelenkes und der Hand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte