T22.33 Verbrennung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand: Achselhöhle

ICD-10-GM 2023Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSADekubitalgeschwüre Grad 1-2 oder n.n.bez. / Ausgedehnte Verbrennungen / Erfrierungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Wie wird ein Doxorubicin-Paravasat am Arm korrekt kodiert? T80.- Komplikationen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken oder T22.- Verbrennung oder Verätzung der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Diagnosehäufigkeit

417 Fälle · 60 % Männer · Gipfel 1 bis unter 5 Jahre · 32 % Plastische Chirurgie’23

Die Statistik weist T22.33 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu T22.3 mit allen Subkodes.

Rang 2559 von 7.684 auf derselben Katalogebene · 0,002 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 30 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr13763,1 %8,5
1 bis unter 5 Jahre74492518 %9,6
5 bis unter 10 Jahre3626108,6 %8,9
10 bis unter 15 Jahre10732,4 %2,8
15 bis unter 18 Jahre133103,1 %9,9
18 bis unter 20 Jahre7161,7 %3,7
20 bis unter 25 Jahre191184,6 %20,7
25 bis unter 30 Jahre3722158,9 %11,2
30 bis unter 35 Jahre18994,3 %10,1
35 bis unter 40 Jahre2413115,8 %12,9
40 bis unter 45 Jahre231945,5 %13,6
45 bis unter 50 Jahre151233,6 %22,9
50 bis unter 55 Jahre151053,6 %14,8
55 bis unter 60 Jahre171074,1 %20,8
60 bis unter 65 Jahre161423,8 %30,8
65 bis unter 70 Jahre211295,0 %23,7
70 bis unter 75 Jahre17984,1 %16,8
75 bis unter 80 Jahre13763,1 %12,4
80 bis unter 85 Jahre144103,4 %18,5
85 bis unter 90 Jahre11562,6 %20,6
90 bis unter 95 Jahre4130,96 %19,5
ab 95 Jahren000––

Behandelnde Fachabteilung

2.319 Fälle

Keine Abteilung überwiegt — die größte, Plastische Chirurgie, hat 32 %

  • Plastische Chirurgie32 %733
  • Kinderchirurgie27 %621
  • Pädiatrie16 %377
  • Chirurgie10 %239
  • Unfallchirurgie8,7 %201
  • Übrige 12 Abteilungen6,4 %148
▸ Übrige einzeln
  • Intensivmedizin2,2 %50
  • Orthopädie1,6 %38
  • Sonstige Fachabteilung1,2 %28
  • Innere Medizin0,60 %14
  • Dermatologie0,39 %9
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe0,086 %2
  • Geriatrie0,086 %2
  • Gastroenterologie0,043 %1
  • Kardiologie0,043 %1
  • Kinderkardiologie0,043 %1
  • Nephrologie0,043 %1
  • Neurologie0,043 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu T22.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis1

Achselhöhlenverbrennung 3. Grades
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verbrennung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand: Achselhöhle

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2023 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte