T20.4 Verätzung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T20.-FoKA: Konsens

Verätzung durch Lauge im Bereich Mund, Rachen, Ösophagus, Magenkorpus. Kann zusätzlich zu den einzelnen Kodes aus T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe noch ein Kode aus T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen kodiert werden? Bei den Inklusiva zu T29.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis17

Kopfverätzung
Primärschlüssel
Schläfenverätzung
Primärschlüssel
Verätzung der behaarten Kopfhaut
Primärschlüssel
Gesichtsverätzung
Primärschlüssel
Halsverätzung
Primärschlüssel
Lippenverätzung
Primärschlüssel
Nasenverätzung
Primärschlüssel
Nasenscheidewandverätzung
Primärschlüssel
Gehörgangsverätzung
Primärschlüssel
Ohrmuschelverätzung
Primärschlüssel
Trommelfellverätzung
Primärschlüssel
Verätzung des äußeren Ohres
Primärschlüssel
Verätzung des Nasenseptums
Primärschlüssel
Ohrverätzung
Primärschlüssel
Augenverätzung mit Verätzung von Halsteilen
Primärschlüssel
Augenverätzung mit Verätzung von Kopfteilen
Primärschlüssel
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Augenverätzung mit Verätzung anderer Gesichtsteile
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verätzung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte