T19.- Fremdkörper im Urogenitaltrakt

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Mechanische Komplikation durch mechanische Kontrazeptiva (intrauterin) (vaginal) T83.3

Vorhandensein eines Pessars (intrauterin) (vaginal) zur Kontrazeption Z97.8

Subkodes6

T19.0 Fremdkörper in der Harnröhre
T19.1 Fremdkörper in der Harnblase
T19.2 Fremdkörper in der Vulva und in der Vaginaweiblich
T19.3 Fremdkörper im Uterus [jeder Teil]weiblich
T19.8 Fremdkörper an sonstigen und mehreren Lokalisationen des Urogenitaltraktes
T19.9 Teil nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Fremdkörper im Urogenitaltrakt

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte