T15.- Fremdkörper im äußeren Auge

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Fremdkörper in perforierender Verletzung: Orbita und Augapfel S05.4-S05.5

Fremdkörper in perforierender Verletzung: Orbita und Augapfel, verblieben (alt) H05.5 H44.6-H44.7

Verbliebener Fremdkörper im Augenlid H02.8

Subkodes4

T15.0 Fremdkörper in der Kornea
T15.1 Fremdkörper im Konjunktivalsack
T15.8 Fremdkörper an sonstigen und mehreren Lokalisationen des äußeren Auges
T15.9 Teil nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Fremdkörper im äußeren Auge

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte