DRGSystemDeutschland

T11.4Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes der oberen Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Schwere Frakturen des Beckens und der unteren Extremität / Schwerwiegende offene Wunden / Umschriebene HirnverletzungenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis2

Blutgefäßverletzung der oberen Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T11.4
Verletzung eines Blutgefäßes am Arm
PrimärschlüsselPrimär†:T11.4

Änderungen

2010Bestand
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes der oberen Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte