T08-T14 Verletzungen nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes, der Extremitäten oder anderer Körperregionen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
Exklusive:

Erfrierungen T33-T35

Insektenbiss oder -stich, giftig T63.4

Verbrennungen und Verätzungen T20-T32

Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen T00-T07

Subkodes7

T08.- Fraktur der Wirbelsäule, Höhe nicht näher bezeichnet
T09.- Sonstige Verletzungen der Wirbelsäule und des Rumpfes, Höhe nicht näher bezeichnet
T10.- Fraktur der oberen Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet
T11.- Sonstige Verletzungen der oberen Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet⚖ 1
T12.- Fraktur der unteren Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet⚖ 1
T13.- Sonstige Verletzungen der unteren Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet
T14.- Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion

Änderungen

2010Bestand
Verletzungen nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes, der Extremitäten oder anderer Körperregionen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte