T07 Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Verletzung o.n.A. T14.9

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Schwere kombinierte Verletzung
Primärschlüssel
Polytrauma
Primärschlüssel
Vielfachtrauma
Primärschlüssel
Mehrfachverletzung
Primärschlüssel
Multiple Verletzungen
Primärschlüssel
Verletzung an multiplen Lokalisationen
Primärschlüssel
Verletzung mehrerer Körperregionen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte