T04.3 Zerquetschungen mit Beteiligung mehrerer Regionen der unteren Extremität(en)

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Zerquetschungen: Lokalisationen, die unter S77.-, S87,- und S97.- klassifizierbar sind

Zerquetschungen: untere Extremität o.n.A.

Exklusive:

Mit Beteiligung: der oberen Extremität(en) T04.4

Mit Beteiligung: des Thorax, des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens T04.7

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T04.-

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Beinzerquetschung
Primärschlüssel
Multiple Zerquetschungen der unteren Extremität
Primärschlüssel
Zerquetschung der unteren Extremität
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Zerquetschungen mit Beteiligung mehrerer Regionen der unteren Extremität(en)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte