T04.1 Zerquetschungen mit Beteiligung von Thorax und Abdomen, von Thorax und Lumbosakralgegend oder von Thorax und Becken

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Zerquetschungen: Lokalisationen, die unter S28.- und S38.- klassifizierbar sind

Zerquetschungen: Rumpf o.n.A.

Exklusive:

Mit Beteiligung: der Extremitäten T04.7

Mit Beteiligung: sonstiger Körperregionen T04.8

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T04.-

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Multiple Zerquetschungen an Thorax und Abdomen
Primärschlüssel
Multiple Zerquetschungen an Thorax und Becken
Primärschlüssel
Multiple Zerquetschungen an Thorax und Lumbosakralgegend
Primärschlüssel
Rumpfzerquetschung
Primärschlüssel
Rumpfzerquetschung an multiplen Lokalisationen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Zerquetschungen mit Beteiligung von Thorax und Abdomen, von Thorax und Lumbosakralgegend oder von Thorax und Becken

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte