DRGSystemDeutschland

T02.4-Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider oberer Extremitäten

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA25
Andere schwere Verletzungen und VerletzungsfolgenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Frakturen an Lokalisationen, die unter S42.-, S52.-, S62.- und T10.- klassifizierbar und als beidseitig bezeichnet sind

Exklusive:

In Kombination mit Frakturen: der unteren Extremität(en) T02.6-

In Kombination mit Frakturen: des Thorax, der Lumbosakralgegend und des Beckens T02.7-

Subkodes2

T02.40geschlossen oder o.n.A.Morbi-RSA25
T02.41offenMorbi-RSA25

Änderungen

2010Bestand
Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider oberer Extremitäten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte