S97.8 Zerquetschung sonstiger Teile des oberen Sprunggelenkes und des Fußes

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Zerquetschung des Fußes o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis3

Fersenzerquetschung
Primärschlüssel
Fußzerquetschung
Primärschlüssel
Zerquetschung des oberen Sprunggelenks mit Beteiligung des Fußes
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Zerquetschung sonstiger Teile des oberen Sprunggelenkes und des Fußes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte