S95.- Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Knöchels und des Fußes

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Verletzung der A. tibialis posterior oder der V. tibialis posterior S85.-

Subkodes6

S95.0 Verletzung der A. dorsalis pedisMorbi-RSA
S95.1 Verletzung der A. plantaris pedisMorbi-RSA
S95.2 Verletzung von Venen des FußrückensMorbi-RSA
S95.7 Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe des Knöchels und des FußesMorbi-RSA
S95.8 Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe des Knöchels und des FußesMorbi-RSA
S95.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des FußesMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Knöchels und des Fußes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte