DRGSystemDeutschland

S95.9Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Andere SHT / Andere offene Wunden / Schwerwiegende Frakturen und traumatische Amputation / Frühe Komplikationen durch TraumaZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis2

Verletzung eines Blutgefäßes am Fuß
PrimärschlüsselPrimär†:S95.9
Verletzung eines Blutgefäßes am Knöchel
PrimärschlüsselPrimär†:S95.9

Änderungen

2010Bestand
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte