S94.- Verletzung von Nerven in Höhe des Knöchels und des Fußes

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes7

S94.0 Verletzung des N. plantaris lateralis
S94.1 Verletzung des N. plantaris medialis
S94.2 Verletzung des N. peronaeus profundus in Höhe des Knöchels und des Fußes
S94.3 Verletzung sensibler Hautnerven in Höhe des Knöchels und des Fußes
S94.7 Verletzung mehrerer Nerven in Höhe des Knöchels und des Fußes
S94.8 Verletzung sonstiger Nerven in Höhe des Knöchels und des Fußes
S94.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs in Höhe des Knöchels und des Fußes

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Nerven in Höhe des Knöchels und des Fußes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte