DRGSystemDeutschland

S94.7Verletzung mehrerer Nerven in Höhe des Knöchels und des Fußes

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Distale Frakturen / Leichtere Verletzungen / Andere Vergiftungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis2

Verletzung multipler Nerven am Fuß
PrimärschlüsselPrimär†:S94.7
Verletzung multipler Nerven am Knöchel
PrimärschlüsselPrimär†:S94.7

Änderungen

2010Bestand
Verletzung mehrerer Nerven in Höhe des Knöchels und des Fußes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte