S75.- Verletzung von Blutgefäßen in Höhe der Hüfte und des Oberschenkels

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

A. poplitea S85.0

Subkodes6

S75.0 Verletzung der A. femoralis
S75.1 Verletzung der V. femoralis in Höhe der Hüfte und des Oberschenkels
S75.2 Verletzung der V. saphena magna in Höhe der Hüfte und des Oberschenkels
S75.7 Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe der Hüfte und des Oberschenkels
S75.8 Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe der Hüfte und des Oberschenkels
S75.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe der Hüfte und des Oberschenkels

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Blutgefäßen in Höhe der Hüfte und des Oberschenkels

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte