S68.- Traumatische Amputation an Handgelenk und Hand

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes7

S68.0 Traumatische Amputation des Daumens (komplett) (partiell)
S68.1 Traumatische Amputation eines sonstigen einzelnen Fingers (komplett) (partiell)
S68.2 Isolierte traumatische Amputation von zwei oder mehr Fingern (komplett) (partiell)
S68.3 Kombinierte traumatische Amputation (von Teilen) eines oder mehrerer Finger mit anderen Teilen des Handgelenkes und der Hand
S68.4 Traumatische Amputation der Hand in Höhe des Handgelenkes
S68.8 Traumatische Amputation sonstiger Teile des Handgelenkes und der Hand
S68.9 Höhe nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Traumatische Amputation an Handgelenk und Hand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte