S65.- Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Handgelenkes und der Hand

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes9

S65.0 Verletzung der A. ulnaris in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S65.1 Verletzung der A. radialis in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S65.2 Verletzung von Gefäßen des Arcus palmaris superficialis
S65.3 Verletzung von Gefäßen des Arcus palmaris profundus
S65.4 Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße des Daumens
S65.5 Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße sonstiger Finger
S65.7 Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S65.8 Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S65.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes im Bereich des Handgelenkes und der Hand

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Handgelenkes und der Hand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte