S60.0 Prellung eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Prellung eines oder mehrerer Finger o.n.A.

Exklusive:

Prellung mit Beteiligung des Nagels oder der Nagelmatrix S60.1

Alphabetisches Verzeichnis2

Daumenprellung
Primärschlüssel
Fingerprellung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Prellung eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte