S35.5 Verletzung von Blutgefäßen der Iliakalregion

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Arteria oder Vena iliaca

Alphabetisches Verzeichnis3

Verletzung eines Blutgefäßes der Iliakalregion
Primärschlüssel
Verletzung der Vena iliaca
Primärschlüssel
Verletzung der Arteria iliaca
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Blutgefäßen der Iliakalregion

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte