S32.8- Fraktur sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Lendenwirbelsäule und des Beckens

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSAVerletzungen der Wirbelsäule mit Angabe der Lokalisation — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Subkodes4

S32.81 Fraktur: Os ischium⚖ 1
S32.82 Fraktur: Lendenwirbelsäule und Kreuzbein, Teil nicht näher bezeichnetMorbi-RSA
S32.83 Fraktur: Becken, Teil nicht näher bezeichnetWird S32.892019
S32.89 Fraktur: Sonstige und multiple Teile des BeckensWird S32.72019⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Fraktur sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Lendenwirbelsäule und des Beckens

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte